Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

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Agenda

  1. Warum sind Lenk- und Ruhezeiten wichtig?
  2. Unterschiede zwischen Lenkzeiten, Wochenlenkzeiten und Ruhezeiten
  3. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften
  4. Busreise über Karfreitag bei der agt
  5. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften
  6. Ausnahmen und Besonderheiten
  7. Unsere Ruhe- und Lenkzeiten

Warum sind Lenk- und Ruhezeiten wichtig?

Die Ruhe- und Lenkzeiten für Busfahrer sind ein wichtiger Aspekt des Arbeitsalltags dieser Berufsgruppe. Sie dienen nicht nur der Sicherheit der Fahrgäste, sondern auch dem Wohlbefinden und der Leistungsfähigkeit der Fahrer selbst. In den vergangenen Buswelt Artikeln haben wir uns bereits näher mit dem Busfahrer werden und dem aktuellen Busfahrer Gehalt beschäftigt. In diesem Ratgeber werfen wir einen genaueren Blick auf die Bedeutung von Lenk- und Ruhezeiten und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie diese Zeiten optimal nutzen können. Wir informieren zudem über die Ausnahmen, die es in den Gesetzen gibt und über die Folgen bei Nicht-Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer.

Lenk- und Ruhezeiten dienen der Sicherheit der Fahrgäste. Ausreichende Pausen und Ruhephasen ermöglichen es den Fahrern, sich zu erholen und wieder frisch ans Steuer zu gehen. Ermüdung und Überlastung können vermieden werden, was die Konzentration und Aufmerksamkeit der Fahrer positiv beeinflusst. Dadurch wird das Unfallrisiko deutlich reduziert, denn Schlafmangel ist ein ernstes Problem unter Berufsfahrern.

Lenk- und Ruhezeiten sind essenziell für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Busfahrern und tragen entscheidend zur Vermeidung von Ermüdung und Unfällen bei.

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Unterschiede zwischen Lenkzeiten, Wochenlenkzeiten und Ruhezeiten

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Lenkzeiten und Ruhezeiten zu verstehen. Lenkzeiten beziehen sich auf die tatsächliche Zeit, in der ein Busfahrer am Steuer sitzt und das Fahrzeug lenkt. Ruhezeiten hingegen sind die Phasen, in denen sich der Fahrer von seiner Tätigkeit erholen kann, ohne am Lenkrad zu sitzen. Diese Arten von Zeiten sind gleichermaßen wichtig und sollten sorgfältig geplant und eingehalten werden.

Die Lenkzeit ist jede Zeit, in dem das Fahrzeug geführt wird. Dazu gehören auch Vorgänge wie das Warten an Ampeln oder in Staus. Im Vergleich dazu sind Fahrpausen wo der Busfahrer die Möglichkeit hat den Bus zu verlassen. Ein Beispiel für eine Pause wäre auf einer Raststätte, wo der Busfahrer die Möglichkeit besitzt sein Fahrzeug zu verlassen. Die Lenkzeit darf nur unter bestimmten Ausnahmen überschritten werden. Diese werden im weiteren Teil des Ratgebers besprochen.

Laut der IHK ist die Tageslenkzeit „die summierte Gesamtlenkzeit zwischen dem Ende einer täglichen Ruhezeit und dem Beginn der darauffolgenden täglichen Ruhezeit oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit.“ Die normale Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Nach höchstens 4,5 Stunden muss eine für mindestens 45 Minuten eine Pause eingelegt werden. Die Pausen können auch aufgeteilt werden, in dreimal 45 Minuten oder einmal 30 Minuten und einer 15-minütigen Pause.

Der Tageslenkzeit steht die Ruhezeit gegenüber. Die IHK beschreibt die Ruhezeit als „jeden unterbrochenen Zeitraum von mindestens einer Stunde, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Keine Ruhezeiten sind Zeiten der Arbeit oder der Arbeitsbereitschaft sowie die im fahrenden Fahrzeug verbrachten Kabinenzeiten z. B. als Beifahrer bei Doppelbesetzung, die Beifahrerzeiten können jedoch Lenkzeitunterbrechung sein)“. Der Busfahrer muss innerhalb eines 24-Stunden Zeitraumes eine tägliche Pause einlegen.

buslogo an einer haltestelle

Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften

Die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sind streng geregelt. Diese Vorschriften legen fest, wie lange ein Busfahrer am Stück fahren darf und wie lange die Ruhepausen sein müssen. Sie gilt für alle Fahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Bei Bussen gibt es noch eine weitere Bestimmung: Die Lenk- und Ruhezeiten gelten nur, wenn dieser für die Beförderung von mehr als neun Personen geeignet ist. Die Einhaltung dieser Regeln ist von großer Bedeutung, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Beispielsweise verbrauchen Flugzeuge, die leichtere Verbundwerkstoffe wie kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff (CFK) oder Aluminium-Lithium-Legierung verwenden, durch ihr geringes Gewicht weniger Treibstoff und erzeugen damit geringere CO2-Emissionen. Auch hocheffiziente Treibwerke, wie das Turbofan-Triebwerk der neuen Generation, sind deutlich effizienter im Treibstoffverbrauch, welches ein sparsames und vor allem nachhaltiges Reisen erzeugt. Eine weitere Möglichkeit ist der elektrische Antrieb, der in der Zukunft eine entscheidende Rolle in der Luftfahrt spielen kann. Gerade kleinere Flugzeuge sowie Kurzstreckenflüge könnten von dieser vielversprechenden Lösung profitieren.

Good to know

Arbeitszeitrichtlinie: Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union legt allgemeine Vorschriften für die Arbeitszeitgestaltung fest. Sie schützt die Arbeitnehmer vor übermäßiger Arbeitsbelastung und regelt auch die Lenk- und Ruhezeiten von Busfahrern.

Fahrpersonalverordnung: Die FPersV ist in Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Lenk- und Ruhezeiten von Busfahrern. Sie enthält Regelungen zu den maximalen Lenkzeiten der Busfahrer, Mindestruhezeiten und Pausen.

Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung: Die LRTV ergänzt die FPersV und regelt spezifische Aspekte der Lenk- und Ruhezeiten, wie beispielsweise die Aufzeichnungspflichten für Fahrer und Arbeitgeber.

Digitales Kontrollgerät: Das DTCO ist ein elektronisches Gerät, das in Bussen eingesetzt wird, um die Lenk- und Ruhezeiten automatisch aufzuzeichnen. Es dient der Überwachung und Dokumentation gesetzlichen Vorschriften.

Nachhaltigkeit verankern

Unsere Nachhaltigkeitsbestrebungen widmen sich nicht nur der Senkung der CO2-Emissionen, sondern der Implementierung nachhaltiger Prozesse entlang der Wertschöpfung.

Ausnahmen und Besonderheiten

Lenkzeitenüberschreitung
Die tägliche Lenkzeit darf in der Regel nicht überschritten werden. Jedoch gibt es einige Ausnahmefälle, in denen die maximale Lenkzeit für Busfahrer überschritten werden darf.

Laut der IHK sind folgende Fälle möglich:

  • Gefahr (drohender Verderb der Ware, Ausfall von Heizung oder Kühlung)
  • Höhere Gewalt (Stau wegen Unfall, Verzögerung an Grenzen, Naturkatastrophen)
  • Panne am Fahrzeug
  • Kein geeigneter Parkplatz

 

12 Tage Regelung
Die 12 Tage Regelung kann angewendet werden, wenn es sich um eine mehr als 24-stündige Fahrt handelt. Dabei muss es sich um eine Fahrt ins Ausland handeln, was bei der Fahrzeit die Regel ist. Busfahrer brauchen hierbei erst nach 12 Tagen eine Fahrpause einlegen. Die allgemeinen Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sind dabei trotzdem einzuhalten. Wird auch in der Nacht gefahren muss bereits nach 3 Stunden eine Lenkzeitunterbrechung erfolgen.

Verkürzung der Wochenruhezeit
Eine Verkürzung der Wochenruhezeit auf mindestens 24 Stunden ist für Busfahrer generell möglich. Dabei gilt es aber eine wichtige Regel zu beachten. Die vorherige Woche und auch die darauffolgende Woche muss die normale Wochenruhezeit von 45 Stunden eingehalten werden. Zudem müssen die weggelassenen Stunden innerhalb eines Zeitraums von 45 Stunden ausgeglichen werden.

Tipps zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer
Damit die Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer optimal genutzt und einzuhalten werden können, gibt es einige bewährte Strategien:

Planung der Routen:
Eine sorgfältige Routenplanung hilft dabei, unnötige Zeitdruck zu vermeiden und ausreichend Zeit für Pausen einzuplanen. Hierbei können technische Hilfsmittel wie beispielsweise Handyapps, speziell für die Lenk- und Ruhezeit unterstützend dienen.

Pausen richtig nutzen:
Nutzen Sie die Ruhepausen, um sich zu entspannen, sich zu strecken und etwas zu essen. Eine kurze Erholungsphase kann Wunder bewirken und die Konzentration steigern. Etwas Bewegung kann gegen Müdigkeit oder Erschöpfung wirken und den Kreislauf anregen.

Schlafhygiene:
Achten Sie auf eine gute Schlafqualität, um sich während der Ruhezeiten optimal zu erholen. Ein ruhiger Schlafplatz, ausreichende Dunkelheit und eine angenehme Raumtemperatur können dazu beitragen, dass Sie sich erfrischt fühlen.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber:
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über eventuelle Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Zeiten. Gemeinsam können Lösungen gefunden werden, um die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Technologie nutzen:
Moderne Technologien bieten Unterstützung bei der Überwachung und Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Fahrzeugsysteme können beispielsweise den Fahrern Informationen über ihre Lenk- und Ruhezeiten liefern und sie rechtzeitig an bevorstehende Pausen erinnern.

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Unsere Ruhe- und Lenkzeiten

Die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit der Busfahrer und ihrer Fahrgäste. Es ist unabdingbar, dass die gesetzlichen Vorgaben strikt befolgt und diese Zeiten sorgfältig geplant werden, um sowohl die Sicherheit der Fahrer als auch anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten kann für Busfahrer mit großen Herausforderungen verbunden sein. Lange Strecken, Zeitdruck und unvorhergesehene Verkehrssituationen können dazu führen, dass Fahrer versucht sind, die Vorschriften zu umgehen. Dies kann jedoch schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl für die Sicherheit der Fahrgäste, den Busfahrer als auch für das Unternehmen selbst. Es ist daher wichtig, diese Herausforderungen zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, um die Einhaltung der Zeiten zu gewährleisten.

Durch angemessene Ruhepausen und begrenzte Lenkzeiten können Busfahrer ihre Sicherheit sowie die der Fahrgäste sicherstellen. Eine ausgewogene Work-Life-Balance ist für die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Fahrer von großer Bedeutung. Bei der AGT Bus- & Eventlogistik legen wir großen Wert darauf, unseren Busfahrern die besten Bedingungen für eine sichere und ausgeruhte Fahrt zu bieten. Als Mobilitätsdienstleister liegt es in unserer Verantwortung, ihnen optimale Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.

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Unsere Buswelt

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In unserer agt Buswelt informieren wir über aktuelle Entwicklungen in unserem Unternehmen, sowie über die neuesten Themen und Ereignisse in der Bus- und Mobilitätsbranche.

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Fehlverhalten melden

Sobald Vorfälle oder Geschäftspraktiken der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH bekannt sind, bei denen Sie Zweifel haben, ob sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, dem Code of Conduct oder anderen Richtlinien der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH stehen, können Sie diese nun melden.

Nicht nur die Unterstützung der Mitarbeitenden, sondern auch die Mithilfe der Kunden und Geschäftspartner ist von hoher Bedeutung. Nur so kann unverzüglich reagiert und Schaden abgewendet bzw. minimiert werden. Im Idealfall ist das Problem direkt und vertrauensvoll, mit einer Ansprechperson bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zu besprechen. Dadurch kann schnell und ohne Umwege eine Lösung gefunden werden.

Allerdings kann es Situationen geben, in denen dieser direkte Weg nicht gangbar erscheint. Für diesen Fall ist ein hierauf spezialisierter rechtsanwaltlicher Ombudsmann (Vertrauensanwalt) als interne und externe Meldestelle bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eingerichtet. Die Hinweise werden vertraulich entgegengenommen. Die meldende Person kann offen unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten mit ihm kommunizieren. So sind Rückfragen zum Sachverhalt möglich, was sich mitunter als sehr hilfreich erweist. Soweit gewünscht, wird dabei aber nicht die Identität des Meldenden offengelegt.

Sofern dem Vertrauensanwalt gegenüber, die Identität nicht preisgegeben werden soll, können Hinweise online und anonym über das nachfolgende Hinweisgeberportal abgegeben werden. Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.

Es wird darauf vertraut, dass keine Hinweise in unredlicher Absicht abgegeben werden. Falschmeldungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit Hilfe von diesem Meldesystem stellt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH sicher, dass jeder Hinweis sorgfältig geprüft wird und dadurch dem Meldenden in keine Nachteile entstehen.

Der Vertrauensanwalt der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist unter nachfolgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Compliance Officer Services Legal

Rechtsanwalt Stephan Rheinwalt
Telemannstrafle 22
53173 Bonn
s.rheinwald@cos-legal.eu
Tel.: 0228/ 35036291
Mobil: 0171/7722906
Fax: 0228/ 35036292