Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: 10. Oktober 2024
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Zusammenhang mit allen Leistungsangeboten der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH im Bereich Mobilität. (Buchen von Beförderungsdienstleistungen, Konzepterstellung, Eventlogistik, etc.).
1. Buchung (Personenbeförderung / Transferleistungen)
1.1 Die Anmeldung erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Buchung enthaltenen Mitreisenden, für deren Vertragspflichten der Bucher wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Beförderungen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Mitreisende, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne erwachsene Begleitung reisen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen, zählt nicht zu den Leistungen der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH.
Weicht die Auftragsbestätigung vom Busunternehmen vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH vor, das Sie innerhalb der gegebenen Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der geschuldeten Vergütung) annehmen können, sofern die notwendigen Kapazitäten zum Zeitpunkt der Annahme frei sind.
1.2 Angebote der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Ein Beförderungsvertrag kommt erst mit der finalen Buchungsbestätigung/Rechnung seitens der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zustande.
2. Zahlung des Reisepreises, Verantwortung des Kunden
2.1 Für die Begleichung der fälligen Beträge bieten wir Ihnen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten an:
Direktüberweisung (Limit 50.000 €), Überweisung, Kreditkarte (Limit 10.000 €), PayPal (Limit 1.000 €)
2.2 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises (innerhalb von 14 Tagen) zu leisten, der Mindestbetrag einer Anzahlung beträgt 150 Euro inkl. MwSt. Der Restbetrag wird 28 Tage vor Fahrtbeginn fällig. Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe der Anzahlung und dem Restbetrag.
2.3 Bei Buchungen unter 8 Wochen bis Fahrtbeginn ist der Gesamtpreis 28 Tage vor Fahrtbeginn zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 28 Tagen wird der Gesamtpreis sofort fällig. Die Zahlungsbedingungen im Überblick:
6 Wochen vor der Fahrt Zahlung 14 Tage nach Rechnungsstellung, somit 28 Tage vor Fahrt.
5 Wochen vor der Fahrt Zahlung 7 Tage nach Rechnungsstellung, somit 28 Tage vor Fahrt.
4-2 Wochen vor der Fahrt Zahlung 7 Tage nach Rechnungsstellung.
7 Tage vor der Fahrt Zahlung 3 Tage nach Rechnungsstellung.
6 Tage vor der Fahrt Zahlung 2 Tage nach Rechnungsstellung.
5-4 Tage vor der Fahrt Zahlung 1 Tag nach Rechnungsstellung.
3-1 Tag vor der Fahrt/Fahrttag Zahlung am Buchungstag.
6 Wochen vor der Fahrt
Zahlung 14 Tage nach Rechnungsstellung, somit 28 Tage vor Fahrt.
5 Wochen vor der Fahrt
Zahlung 7 Tage nach Rechnungsstellung, somit 28 Tage vor Fahrt.
4-2 Wochen vor der Fahrt
Zahlung 7 Tage nach Rechnungsstellung.
7 Tage vor der Fahrt
Zahlung 3 Tage nach Rechnungsstellung.
6 Tage vor der Fahrt
Zahlung 2 Tage nach Rechnungsstellung.
5-4 Tage vor der Fahrt
Zahlung 1 Tag nach Rechnungsstellung.
3-1 Tag vor der Fahrt/Fahrttag
Zahlung am Buchungstag.
2.4 Bei Zahlungen per Kreditkarte fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren zu Lasten des Kunden an.
2.5 Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, können Mahngebühren zu Ihren Lasten entstehen (Mahngebühren prozentual je nach dem Tag der Stornierung). Bei Nichtzahlung des Reisepreises vor Fahrtantritt trotz Mahnung mit Fristsetzung wird der Beförderungsvertrag kostenpflichtig storniert.
2.6 Reinigungskosten sind nicht in den angebotenen Preisen enthalten. Kosten für die Reinigung übermäßig verschmutzter Fahrzeuge und die Behebung von eigenverschuldeten Schäden sind gesondert zu tragen.
3. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Wird die Beförderung in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Buchende als auch auch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
3.2 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages nur aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Beförderungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Beförderung nicht beeinträchtigen.
3.3 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Beförderungsabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Beförderungsleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
3.4 Preisänderungen sind nach Abschluss des Beförderungsvertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Beförderungspreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Beförderungsantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor der Beförderung, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des vereinbarten Gesamtpreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Beförderungsleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte gegenüber der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform per Mail oder Brief festgelegt.
3.5 Der Buchende hat dem Unternehmen die sogenannten Risikofahrten vor Vertragsschluss anzuzeigen. Es handelt sich insbesondere um Risikofahrten, bei der Beförderung von Fußballfans, sowie von politisch motivierten Demonstranten oder ähnlichen Veranstaltungen. Im Falle der sogenannten Risikofahrten ist die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH berechtigt, von dem Bucher eine Kaution zu verlangen. Die Kautionshöhe wird im Einzelfall nach der jeweiligen Busgröße entschieden und beläuft sich auf mindestens € 1.500,00 inkl. MwSt. pro Bus.
4. Änderungen, Umbuchungen und Rücktritt durch den Kunden
4.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Beförderung zurücktreten. Aus Beweisgründen ist der Rücktritt schriftlich per Mail oder Brief zu erklären.
4.2 Nach erfolgter Buchung kann die erste Änderung der Buchung ohne Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden. Weitere Änderungen sind mit einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. € 28,00 inkl. MwSt. je Vorgang behaftet. Gewünschte Vertragsänderungen sind aus Beweisgründen schriftlich per Mail oder Brief einzureichen. Resultiert daraus eine Leistungsänderung, können Mehrkosten entstehen, deren Höhe sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet und die vom Kunden zu tragen sind. Diese werden dem Kunden nach intensiver Prüfung durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH in Schriftform mitgeteilt. Die Umsetzung der Änderung kann erst erfolgen, wenn der Kunde die Umbuchung inkl. Mehrkosten ebenfalls schriftlich bestätigt.
4.3 Wird nach erfolgter Buchung eine Umbuchung des Termins durch den Kunden gewünscht, muss diese der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle einer Umbuchung gelten für den ursprünglichen Termin die allgemeinen Stornierungsbedingungen (siehe 4.4). Diese können jedoch nach individueller Prüfung abweichen oder entfallen, sofern der neue Umbuchungstermin keine Mehrkosten verursacht. Hinsichtlich des neuen Termins können Mehrkosten anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Diese werden dem Kunden nach eingehender Prüfung durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH schriftlich mitgeteilt. Die Umbuchung wird erst dann durchgeführt, wenn der Kunde die Umbuchung einschließlich etwaiger Mehrkosten schriftlich per E-Mail oder Brief bestätigt.
4.4 Im Falle des Rücktritts/der Stornierung durch den Kunden kann die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach nachstehenden Prozentsätzen vom vereinbarten Gesamtpreis berechnet. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Stornokosten im Überblick:
Zeitpunkt der Buchung bis zum 45. Tag 15%
vom 44. bis 30. Tag vor Abfahrt 25%
vom 29. bis 15. Tag vor Abfahrt 50%
vom 14 bis 07. Tag vor Abfahrt 75%
ab dem 06. Tag vor Abfahrt 90%
Zeitpunkt der Buchung bis zum 45. Tag
15%
vom 44. bis 30. Tag vor Abfahrt
25%
vom 29. bis 15. Tag vor Abfahrt
50%
vom 14 bis 07. Tag vor Abfahrt
75%
ab dem 06. Tag vor Abfahrt
90%
(individuelle Vereinbarungen bei großvolumigen Buchungen möglich)
5. Haftung
5.1 Die Haftung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.2 Die vertragliche Haftung der AGT Bus-& Eventlogistik GmbH gilt für Schäden, die nicht Körperschäden sind und diese ist auf den doppelten Beförderungspreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu den Gunsten der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH.
5.3 Für Schadenersatzansprüche, die keine Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH beruhen, wird eine Haftungsbeschränkung auf EUR 1.000,00 je Anspruchsteller und Beförderung vereinbart. Die Haftung nach §23 Personenbeförderungsgesetzt bleibt unberührt.
6. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
6.1 Wird die Beförderung nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Beförderungspreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterließen, einen aufgetretenen Mangel während der Beförderung an die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH anzuzeigen.
6.2 Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Beförderung kündigen, wenn Sie eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH verweigert wird oder nicht in einem zumutbaren Zeitraum ermöglicht werden kann.
6.3 Eine Mängelanzeige nimmt unser durchgängig erreichbares Büroteam entgegen, entsprechende Notrufnummern erhalten Sie vor Beförderungsbeginn. Eine Eingangsbestätigung über die Mängelanzeige erhalten Sie daraufhin in schriftlicher Form per E-Mail oder SMS/Whats App.
6.4 Für sämtliche Streitigkeiten wird der Unternehmenssitz der Hauptniederlassung in Hamburg als Gerichtsstand vereinbart (Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung gesetzlich zulässig ist).
6.5 Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
6.6 Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Beförderung, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels an die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist so lange gehemmt, wie zwischen der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH und Ihnen Verhandlungen über einen Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn eine Partei die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.7 Alle Angebote und die enthaltenen Preise verstehen sich exklusive Straßen-, Maut-, Parkgebühren sowie ggf. anfallende Übernachtungskosten für den Fahrer bei Mehrtagesfahrten, sofern nicht anderweitig in der Auftragsbestätigung angegeben.
6.8 Richten Sie sich bitte nach der Obergrenze eines Reisegepäckstücks (max. 23 Kg) und einem kleinen Handgepäckstück (kleine Handtasche oder Rucksack, kein Reise Trolley oder ähnliches) pro Person. Sperrgepäck (Sportequipment, Werkzeug, Zelte oder ähnliches, sowie Gepäck in Übergröße, werden nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH befördert. Wir weisen darauf hin, dass die AGT Bus-& Eventlogistik GmbH nicht für die Beaufsichtigung von Sachen, die der Bucher oder seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt, verantwortlich ist oder eine Haftung hierfür übernimmt. Die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- & Entladen liegt ebenfalls nicht in der Verantwortung oder Haftung der AGT Bus-& Eventlogistik GmbH.
6.9 Es kommen ausschließlich Vertragspartner (Busunternehmen) zum Einsatz, die über alle für die Beförderung notwendigen Konzessionen verfügen und qualifiziertes Personal einsetzen.
6.10 Ein Anspruch auf eine Beförderung von Tieren besteht nicht. Die Beförderung von Tieren muss vor Vertragsabschluss des Beförderungsvertrages gegenüber der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH angezeigt werden. Sollte eine schriftliche Genehmigung seitens der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH vorliegen, dürfen die Tiere nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden und müssen in geeigneten Transportbehältern mitgenommen werden.
6.11 Dem Bucher obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Sollten der Bucher oder seine Fahrgäste den Anweisungen der Busfahrer nicht Folge leisten, können diese von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden, wenn die Weiterbeförderung dadurch für die AGT Bus-& Eventlogistik GmbH oder deren Leistungsträger unzumutbar geworden ist. Ein Anspruch auch eine Rückerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Bucher haftet für durch sich oder durch seine Fahrgäste verursachten Schäden am Fahrzeug.
Ausnahme: Weder der Besteller noch seine Fahrgäste haben den Schaden zu vertreten. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
7.1 Bitte informieren Sie sich über die für das jeweilige Reiseland geltenden Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen). Sollte die Durchführung der Beförderung aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, übernimmt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH keine Haftung.
7.2 Ein Fahrgast, der bei Beförderungsantritt oder während der Beförderung nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden. Aufwendungen werden nicht erstattet.
8. Datenschutz
8.1 Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage: Datenschutzerklärung.
8.2 Mit dem Zustandekommen des Vertrages bzw. Buchung erklärt sich der Bucher mit der Nutzung seiner Daten zur Abwicklung der gebuchten Busfahrt einverstanden. Dies sind unter anderem Adress- und Kontaktdaten zur Abwicklung des Vorgangs.
8.3 Es werden keine personenbezogenen Daten an externe touristische Dienstleister, Busunternehmen oder Veranstalter weitergetragen.
8.4 Falls Sie Fragen haben oder von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten (z.B. Löschung von Daten) schreiben Sie an info@agtlogistik.de.
AGT Bus- & Eventlogistik GmbH
Hammerbrookstraße 94
20097 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 90912