Gibt es eine Anschnallpflicht im Bus?

Kyrill Kretz
/ 4 Minuten

In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und für wen im Bus eine Anschnallpflicht besteht, welche Ausnahmen gelten und was droht, wenn man sich nicht anschnallt. Außerdem geben wir einen Überblick über die verschiedenen Gurttypen und erklären, warum das Anschnallen nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur eigenen Sicherheit ist.

Kyrill Kretz
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Wann gilt die Anschnallpflicht im Bus?

Ob auf einer langen Reise oder bei einer kurzen Fahrt mit dem Linienbus – viele Fahrgäste sind unsicher, ob sie sich im Bus anschnallen müssen. Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend dabei ist, ob der Bus überhaupt mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist. Seit dem 01. Oktober müssen Reise- und Fernbusse verpflichtend mit Sicherheitsgurten an allen Sitzplätzen ausgestattet sein. Diese Regelung basiert auf §21 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der vorschreibt, dass Sicherheitsgurte angelegt werden müssen, wenn sie vorhanden sind.

In allen Bussen, in denen ein Sicherheitsgurt vorhanden ist, gilt die Anschnallpflicht. Busse, welche vor Einführung der Pflicht der Ausstattung aller Sitzplätze mit Sicherheitsgurt, gebaut wurden, besteht keine Nachrüstpflicht.

In Linienbussen des öffentlichen Nahverkehrs besteht in der Regel keine Anschnallpflicht. Das liegt daran, dass diese ohne Gurt ausgestatten sind und das hat praktische Gründe. Die Busse sind für häufiges Ein- und Aussteigen sowie kurze Fahrtzeiten konzipiert. Viele Passagiere legen dabei nur wenige Haltestellen zurück. Außerdem sind Stadtbusse so gebaut, dass sie auch stehende Fahrgäste sicher befördern können. Insbesondere wären in Stoßzeiten ein Sitzplatz mit Gurt für alle gar nicht möglich, da diese nicht nur den Fahrgastwechsel verlangsamen, sondern auch die Flexibilität im Innenraum einschränken.

Obwohl die Pflicht eingeführt wurde, Sitzplätze mit Sicherheitsgurten auszustatten, besteht keine Nachrüstpflicht, weshalb das Anschnallen in älteren Bussen nicht möglich ist. Kinder unter drei Jahren sind von der Anschnallpflicht auch ausgenommen, sofern keine geeigneten Rückhalteeinrichtungen vorhanden sind.

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Was passiert wenn ich mich nicht anschnalle?

Wer sich in einem Bus mit vorhandenen Sicherheitsgurten nicht anschnallt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.  Laut §21 der StVO kann dafür ein Verwarngeld verhängt werden, welches aktuell 30 Euro beträgt. Auch dem Fahrer kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn dieser vor der Fahrt nicht auf die Anschnallpflicht hinweist.

Doch viel wichtiger als das Bußgeld ist das Sicherheitsrisiko. Bei einem Unfall oder einer Vollbremsung sind ungesicherte Fahrgäste nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Fahrgäste eine Gefährdung, z.B. wenn sie unkontrolliert durch das Fahrzeug geschleudert werden. Das gilt insbesondere in Reisebussen, die bei höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind.   

Sollte es während der Fahrt zu einer Verkehrskontrolle kommen, prüfen die Behörden nicht nur die Fahrzeugpapiere und die Fahrtauglichkeit, sondern auch die Einhaltung der Anschnallpflicht. Sollten die Fahrgäste trotz der Gurtpflicht sich nicht angeschnallt haben, kann das Konsequenzen für Fahrgäste und Fahrer haben.

Welche Art von Gurt gibt es?

In Bussen kommt es vor allem zwei Gurttypen zum Einsatz: der 2-Punkt-Gurt und der 3-Punkt-Gurt. Der 2-Punkt-Gurt, auch Beckengurt genannt, verläuft über das Becken und ist in vielen Reisebussen der Standard. Er bietet einen grundlegenden Schutz bei Unfällen oder plötzlich Bremsen und verhindert, dass Fahrgäste aus dem Sitz rutschen oder durch den Bus geschleudert werden. Der 3-Punkt-Gurt ähnelt dem Gurt aus dem Pkw – er verläuft über Schulter und Becken und bietet dadurch einen erweiterten Schutz für Oberkörper und Kopf. Moderne Busse, insbesondere neue Reisebusse werden zunehmend mit 3-Punkt-Gurten ausgestattet.

Abschließend ist die Anschnallpflicht im Bus mehr als nur eine Vorschrift – sie ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit aller Fahrgäste. Besonders im Reiseverkehr müssen vorhandene Gurte selbstverständlich genutzt werden. Ob Klassenfahrt, Firmenevent oder Shuttle-Service, bei agt legen wir höchsten Wert auf Sicherheit, Komfort und gesetzeskonforme Ausstattung. Gerne stehen wir für Anfragen bereit und sorgen für eine sichere Reise.

2-Punkt-Gurt
3-Punkt-Gurt
Befestigung
Zwei Befestigungspunkte
Drei Befestigungspunkte
Verlauf
Über den Schoß
Über Schulter und Schoß
Schutzwirkung
Nur Becken wird gesichert
Becken und Oberkörper werden gesichert
Sicherheitsniveau
Höheres Verletzungsrisiko bei Kollisionen
Deutlich reduzierte Verletzungsgefahr bei Unfällen
Verwendung
Flugzeuge, ältere Busse, Rücksitze
Autos (vorne & hinten), moderne Busse
Komfort
Einfach anzulegen
Einfach anzulegen, vermittelt höheres Sicherheitsgefühl

Unsere Leistungen

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Unsere Kunden

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Verifizierte
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In unserer agt Buswelt informieren wir über aktuelle Entwicklungen in unserem Unternehmen, sowie über die neuesten Themen und Ereignisse in der Bus- und Mobilitätsbranche.

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Fehlverhalten melden

Sobald Vorfälle oder Geschäftspraktiken der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH bekannt sind, bei denen Sie Zweifel haben, ob sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, dem Code of Conduct oder anderen Richtlinien der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH stehen, können Sie diese nun melden.

Nicht nur die Unterstützung der Mitarbeitenden, sondern auch die Mithilfe der Kunden und Geschäftspartner ist von hoher Bedeutung. Nur so kann unverzüglich reagiert und Schaden abgewendet bzw. minimiert werden. Im Idealfall ist das Problem direkt und vertrauensvoll, mit einer Ansprechperson bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zu besprechen. Dadurch kann schnell und ohne Umwege eine Lösung gefunden werden.

Allerdings kann es Situationen geben, in denen dieser direkte Weg nicht gangbar erscheint. Für diesen Fall ist ein hierauf spezialisierter rechtsanwaltlicher Ombudsmann (Vertrauensanwalt) als interne und externe Meldestelle bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eingerichtet. Die Hinweise werden vertraulich entgegengenommen. Die meldende Person kann offen unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten mit ihm kommunizieren. So sind Rückfragen zum Sachverhalt möglich, was sich mitunter als sehr hilfreich erweist. Soweit gewünscht, wird dabei aber nicht die Identität des Meldenden offengelegt.

Sofern dem Vertrauensanwalt gegenüber, die Identität nicht preisgegeben werden soll, können Hinweise online und anonym über das nachfolgende Hinweisgeberportal abgegeben werden. Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.

Es wird darauf vertraut, dass keine Hinweise in unredlicher Absicht abgegeben werden. Falschmeldungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit Hilfe von diesem Meldesystem stellt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH sicher, dass jeder Hinweis sorgfältig geprüft wird und dadurch dem Meldenden in keine Nachteile entstehen.

Der Vertrauensanwalt der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist unter nachfolgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Compliance Officer Services Legal

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Mobil: 0171/7722906
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