Werkverkehr einfach erklärt

Kyrill Kretz
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Komplexe Themen rund um die Bus- und Mobilitätsbranche – einfach erklärt.
Ob Fachbegriff, Branchentrend oder Dienstleistungsmodell – in diesem Beitrag geht es um: Werkverkehr und was dahintersteckt.

Kyrill Kretz
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Was ist Werkverkehr

Werkverkehr – manchmal auch Werksverkehr genannt – bedeutet, dass ein Unternehmen eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Sachen mit eigenen Fahrzeugen transportiert. Meistens werden die Mitarbeitenden mit einem Bus oder Kleinbus von zu Hause zur Arbeit und zurück gefahren. Werkverkehr gilt nur für die Leute, die in der Firma arbeiten, und ist nicht für die Allgemeinheit gedacht. So kommen alle pünktlich und einfach zur Arbeit, auch wenn es keine gute Verbindung mit Bus oder Bahn gibt. Werkverkehre werden immer für die Zwecke eines Unternehmens organisiert.

Warum lohnt sich Werkverkehr für Unternehmen?

Werkverkehr bringt Firmen viele Vorteile. Unternehmen, die Werkverkehre einsetzen, können selbst bestimmen, wann ihre Mitarbeitenden zur Arbeit kommen und wie sie nach Hause fahren. Das macht den Tagesablauf sicherer und hilft, Verspätungen zu vermeiden – zum Beispiel bei Schichtarbeit oder an schwer erreichbaren Orten. Ein eigener Shuttle-Service zeigt auch, dass das Unternehmen sich um seine Mitarbeitenden kümmert. Das macht die Firma für neue Mitarbeitende attraktiver und sorgt dafür, dass die Leute gerne bleiben. Außerdem haben Unternehmen so mehr Kontrolle über Sicherheit und Qualität und können durch den Werkverkehr aktiv etwas für den Umweltschutz tun.

Werkverkehr
Öffentlicher Verkehr
Zielgruppe
Nur Mitarbeitende einer Firma
Jeder kann mitfahren
Finanzierung
Die Firma zahlt
Fahrkarten oder Steuergelder
Routen
Feste Strecke für die Firma
Liniennetz, Fahrpläne
Genehmigung
Keine extra Erlaubnis nötig
Braucht Erlaubnis von Behörden
Flexibilität
Sehr flexibel anpassbar
Weniger flexibel, feste Zeiten
Erreichbarkeit
Nur für die Firma optimiert
Für alle optimiert

Was müssen Firmen beim Werkverkehr beachten?

Wer Werkverkehr organisieren möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Die Firma muss passende Fahrzeuge aussuchen, einen klaren Fahrplan machen und regelmäßig die Busse oder Kleinbusse warten lassen. Für den Personen- oder auch gewerblichen Güterverkehr im Rahmen des Werkverkehrs gelten bestimmte Vorschriften. Die Fahrerinnen und Fahrer brauchen den richtigen Führerschein. Außerdem muss die Firma sicherstellen, dass alle gut versichert sind. Es ist wichtig, Listen und Fahrpläne aufzuschreiben, damit man bei Kontrollen alles zeigen kann. Unternehmen, die Werkverkehre anbieten wollen, sollten immer prüfen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen des Werkverkehrs erfüllt sind.

Werkverkehr mit einem Dienstleister wie agt

Nicht jede Firma hat eigene Busse oder Fahrer. Deshalb kann Werkverkehr auch an einen Dienstleister wie agt abgegeben werden. Das ist praktisch, denn agt kümmert sich um alles: Fahrzeuge, Fahrpläne und die Fahrerinnen und Fahrer. So spart das Unternehmen Zeit und Aufwand und alles läuft professionell ab.

Digitalisierung im Werkverkehr: Apps und digitale Tools

Viele Firmen nutzen heute digitale Lösungen im Werkverkehr. Zum Beispiel gibt es Apps wie momap, mit denen Mitarbeitende Fahrzeiten sehen oder ihren Platz reservieren können. Mit Live-Tracking sieht man, wo der Bus gerade ist. So ist alles einfacher, übersichtlicher und aktueller – für die Firma und für die Mitarbeitenden

Vor- und Nachteile eines Werkvekehrs

Vorteile:

Flexible Planung möglich

Firma behält die Kontrolle über Sicherheit und Ablauf

Gute Werbung für das Unternehmen

Bequeme und direkte Fahrt für Mitarbeiter

Nachteile:

Die Firma muss Busse und Fahrer bezahlen

Mehr Organisation und Planung nötig

Lohnt sich meinst erst, wenn viele Mitarbeitende dabei sind

Abhängigkeit von externer Dienstleistung

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FAQ

Wer darf Werkverkehr anbieten?

Jede Firma darf Werkverkehr für die eigenen Mitarbeitenden einrichten. Wichtig ist, dass die Fahrten nur für die Firma gedacht sind. Manchmal können auch Familienmitglieder mitfahren, aber nicht fremde Personen.

Normalerweise nicht – solange nur die eigenen Mitarbeitenden (und eventuell Familien) mitfahren und niemand Geld zahlt. Wenn fremde Personen gegen Bezahlung mitfahren, braucht man eine Genehmigung.

Meist nicht. Die Firma sollte aber Listen und Fahrpläne aufbewahren. So kann sie bei einer Kontrolle zeigen, dass alles richtig organisiert ist.

Die Fahrer:innen brauchen den passenden Führerschein. Außerdem müssen sie Pausen und Arbeitszeiten einhalten, damit alle sicher unterwegs sind.

Ein Firmen-Shuttle ist ein Bus oder Kleinbus nur für die eigenen Mitarbeitenden. Sobald andere Personen mitfahren, ist es kein Werkverkehr mehr und eine Genehmigung wird nötig.

Dann kann es Strafen geben. Außerdem kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.

Ja, Werkverkehr ist auch im Ausland möglich. Dort können aber andere Regeln gelten. Deshalb sollten Firmen sich vorher informieren.

Er bringt Mitarbeitende sicher, bequem und pünktlich zur Arbeit. Das ist besonders hilfreich, wenn sie weiter weg wohnen oder der öffentliche Nahverkehr schlecht ist.

Zum Beispiel durch Fahrgemeinschaften, größere Busse oder moderne, sparsame Fahrzeuge.

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Fehlverhalten melden

Sobald Vorfälle oder Geschäftspraktiken der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH bekannt sind, bei denen Sie Zweifel haben, ob sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, dem Code of Conduct oder anderen Richtlinien der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH stehen, können Sie diese nun melden.

Nicht nur die Unterstützung der Mitarbeitenden, sondern auch die Mithilfe der Kunden und Geschäftspartner ist von hoher Bedeutung. Nur so kann unverzüglich reagiert und Schaden abgewendet bzw. minimiert werden. Im Idealfall ist das Problem direkt und vertrauensvoll, mit einer Ansprechperson bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zu besprechen. Dadurch kann schnell und ohne Umwege eine Lösung gefunden werden.

Allerdings kann es Situationen geben, in denen dieser direkte Weg nicht gangbar erscheint. Für diesen Fall ist ein hierauf spezialisierter rechtsanwaltlicher Ombudsmann (Vertrauensanwalt) als interne und externe Meldestelle bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eingerichtet. Die Hinweise werden vertraulich entgegengenommen. Die meldende Person kann offen unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten mit ihm kommunizieren. So sind Rückfragen zum Sachverhalt möglich, was sich mitunter als sehr hilfreich erweist. Soweit gewünscht, wird dabei aber nicht die Identität des Meldenden offengelegt.

Sofern dem Vertrauensanwalt gegenüber, die Identität nicht preisgegeben werden soll, können Hinweise online und anonym über das nachfolgende Hinweisgeberportal abgegeben werden. Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.

Es wird darauf vertraut, dass keine Hinweise in unredlicher Absicht abgegeben werden. Falschmeldungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit Hilfe von diesem Meldesystem stellt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH sicher, dass jeder Hinweis sorgfältig geprüft wird und dadurch dem Meldenden in keine Nachteile entstehen.

Der Vertrauensanwalt der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist unter nachfolgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Compliance Officer Services Legal

Rechtsanwalt Stephan Rheinwalt
Telemannstrafle 22
53173 Bonn
s.rheinwald@cos-legal.eu
Tel.: 0228/ 35036291
Mobil: 0171/7722906
Fax: 0228/ 35036292