Stand: 01. April 2023
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Liebe Partner, liebe Kollegen,
im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB). Die nachfolgende AEB stellt einen Bestandteil unseres gegenseitigen Vertragsverhältnisses dar und dient der gegenseitigen Offenheit.
1. Versicherung, Konzession, Klassifizierung und Mindestlohn
Mit der Unterzeichnung des Fahrauftrages, bestätigen Sie, dass die von dem Auftragnehmer eingesetzten Fahrzeuge über einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz pauschal gegen Personen- und Sachschäden verfügen. Zusätzlich sind die Omnibusse der Verwendungsart entsprechend versichert und verfügen über die zur Anfahrt aller Wegpunkte notwendigen Voraussetzungen (bspw. Umweltplaketten) sowie über entsprechende Konzessionen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmern den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn nach § 1 MiLoG stetig und fristgerecht zu zahlen.
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrer sind sogenannte Verrichtungshilfen gemäß § 831 BGB im Verhältnis zur AGT Bus- & Eventlogistik GmbH und verfügen über den jeweils gültigen Personenbeförderungsschein.
2. Einsatz von Fremdunternehmen
Die Durchführung des Auftrags wird mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt. Eine Weitergabe an Fremdunternehmen bzw. der Einsatz von fremden Bussen bedarf der vorherigen Rücksprache und Genehmigung seitens der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH.
Eventuell anfallende Zusatzkosten (z. B. Parkplatzgebühren, längere Busgestellung oder entstehende Mehrkilometer) gehen zu Lasten des Kunden und werden grundsätzlich direkt vor Ort abgerechnet. Eine abweichende Regelung (Auslegung der Kosten vor Ort und nachträgliche Berechnung an die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH) muss ausdrücklich im Fahrauftrag vereinbart worden sein.
Bitte geben Sie bei Ihrer Rechnung die Fahrauftragsnummer an. Sollte in Ausnahmefällen eine Nachberechnung erforderlich werden, ist der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH bis spätestens 3 Tage nach Fahrtende der Grund und die Höhe der Kosten schriftlich bekannt zu geben.
3. Rechnungsstellung
Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach der Durchführung des Auftrags bzw. bei längerfristigen Aufträgen nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode (nach 7, 14 oder 28 Tagen). Alle Rechnungen müssen immer an: rechnung@agtlogistik.de gesendet werden.
Sollten Rechnungen nicht an die angegebene E-Mail gesendet werden, sind Zahlungsverzögerungen nicht auszuschließen.
Bei Vorliegen aller notwendigen Daten werden eingehende Rechnungen 14 Tage nach Rechnungseingang von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH bezahlt. Dabei müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (bitte auf die richtige Firmierung & aktuelle Adresse achten)
- Termin der Leistung sowie unsere Fahrauftragsnummer
- Abfahrts- und Zielort sowie angefahrene Zwischenziele
- die nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Nettobeträge und
- die jeweils darauf entfallenden Steuerbeträge
- das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)
- eine einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
4. Bestätigung des Auftrags – Abweichungen
Der Auftragnehmer erklärt sich bei Annahme der Fahrt mit den oben genannten Vereinbarungen einverstanden und akzeptiert diese im vollen Umfang. Der Fahrauftrag ist vom Auftragnehmer vor Beginn des Auftrages an die E-Mail-Adresse zurück zu bestätigen, von welcher aus der Fahrauftrag versendet wurde. Abweichende Bedingungen von der AEB müssen im Fahrauftrag eindeutig definiert werden.
5. Rücktrittsbedingungen
Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH (Auftraggeber) hat die Möglichkeit, die Fahrt jederzeit zu stornieren. Es gelten die unten stehenden Bedingungen.
Bis 21 Tage vor der Fahrt: | kostenlos |
20 – 10 Tage vor der Fahrt: | 50 % |
9 – 2 Tage vor der Fahrt: | 75 % |
1 Tag vor der Fahrt: | 90 % |
(abweichende Bedingungen müssen im Fahrauftrag definiert sein)
6. Kundenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nicht selbst zu Kunden des Auftraggebers in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten und weder unmittelbar noch über Dritte für sie tätig zu werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, in keinen geschäftlichen Kontakt mit dem Kunden des Auftraggebers zu treten, wenn dieser oder ein von ihm beauftragter Dritter den Kontakt herstellt. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung seitens des Auftragnehmers ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000 Euro je Verstoß an den Auftraggeber zu zahlen. Die Höhe der Strafe kann vom Auftragnehmer reduziert werden, wenn er dem Auftraggeber nachweist, dass ihm ein geringerer Schaden entstanden ist. Diese Vereinbarung ist für den Auftragnehmer nach rechtswirksamer Anerkennung 24 Monate bindend und erlischt im Falle der Nichtverlängerung.
7. Geheimhaltung
Es ist dem Auftragnehmer nicht erlaubt Informationen über den Kunden oder die in Auftrag gegebenen Projekte im Vorfeld der Fahrt an unbefugte Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung seitens des Auftragnehmers ist eine Konventionalstrafe an den Auftraggeber zu zahlen Ziffer 6. Kundenschutz, Satz 3 und 4 finden dementsprechend Geltung.
8. Qualitätsmanagement
Der Auftragnehmer gestattet der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, durch Lieferantenaudits (Second Party) festzustellen, ob seine Qualitätssicherungsmaßnahmen oder Unternehmensabläufe die Anforderungen von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH und deren Kunden erfüllen. Nach vorheriger Anmeldung kann ein Lieferantenaudit als System-, Prozess- oder Produkt/Dienstleistungsaudit durchgeführt werden. Hierzu gewährt der Auftragnehmer der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH während der üblichen Geschäftszeiten Zugang zu den relevanten Betriebsstätten, Prüfstellen, Lagern und angrenzenden Bereichen, sowie Einsicht in die qualitätsrelevanten Dokumente der ausgeführten Dienstleistung für die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH. Die Mitarbeitenden der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH sind zur Vertraulichkeit über die gewonnenen Erkenntnisse verpflichtet. Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH teilt dem Auftragnehmer das Ergebnis dieser Audits schriftlich mit. Sind aus Sicht der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH Maßnahmen zur Erfüllung der oben genannten Voraussetzung erforderlich, verpflichtet sich der Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren, unverzüglich einen Maßnahmenplan zu erstellen, diesen fristgerecht umzusetzen und die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH hierüber zu unterrichten. Ist der Auftragnehmer hierzu nicht bereit, hat die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH das Recht, den Auftrag kostenfrei zu stornieren.
24 Std. am Tag erreichbare Notrufhotline: 0177 / 81 15 780
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